Qualität & Qualifizierung

Die Bezeichnungen Sachverständiger und Sachverständige sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter und Gutachterinnen, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten und Expertinnen von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem oder einer Sachverständigen, dass er oder sie auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers oder der Auftraggeberin: Diese stehen nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter und Gerichtsgutachterinnen bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

 

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

 

HypZert ist die mit Abstand größte, nach den international anerkannten Kriterien der DIN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle für Immobiliengutachter in Deutschland. Viele Pfandbriefbanken und Kreditinstitute arbeiten überwiegend mit Gutachtern und Gutachterinnen zusammen, die den Titel Immobiliengutachter HypZert tragen und damit besondere Kenntnisse in der Immobilienbewertung für die Finanzwirtschaft nachweisen. Die Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkks) gewährleistet regelmäßige Überprüfungen der Abläufe und Einhaltung der DIN ISO/IEC 17024. Dieses garantiert die Einheitlichkeit, Transparenz und gleichbleibende Qualität der Zertifizierungen auf höchstem Niveau. Zertifizierte Gutachter und Gutachterinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden. Regelmäßig bedeutet mindestens drei Fortbildungstage im Jahr. Alle fünf Jahre benötigen die Gutachter und Gutachterinnen zudem eine so genannte Rezertifizierungsprüfung, die das Zertifikat verlängert. In einem mündlichen Fachgespräch wird dafür geprüft, ob die Gutachter und Gutachterinnen auf einem aktuellen Stand ist. Zudem sind Berufsgrundsätze der HypZert konsequent einzuhalten.

 

RICS ist die weltweit führende berufliche Qualifikation im Bereich Immobilien, Bauwesen und Infrastruktur.

 

 

Von der IHK Reutlingen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

 

Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke (Markt- und Beleihungswertermittlung) - HypZert F -
Zertifizierungsprüfung auf Grundlage der ISO/IEC 17024

 

Zertifizierungsnummer: 18/121834

 

 

Member of Royal Institution of Chartered Surveyors

 

Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.

Eingetragen in die Fachliste "Wertermittlung".

 

Mitgliedsnummer: 2161

Fachlistennummer: 28/027/5558

 

 

Mitglied im Landesverband Baden-Württemberg
öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

 

Sachverständigenbüro BITZER

Bismarckstraße 19

72336 Balingen

+49 7433 2107507

info[at]svb-bitzer.de

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