Unsere Kunden und Kundinnen schätzen die außergewöhnliche Qualität unserer Gutachten. Diese sind für den Nichtfachmann nachvollziehbar, für den Fachmann nachprüfbar, einheitlich aufgebaut. Um diesem hohen Qualitätsanspruch gerecht zu werden, legen wir eben so hohe Anforderungen an Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Kompetenz an unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Diesen Qualitätsstandard erreichen und gewähren wir durch Förderung und Forderung, ständige Weiterbildung (sowohl fachlich wie auch im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung), eine moderne Fehlerkultur und ein bewährtes Qualitätsmanagement.

 

Leistungen

Verkehrswertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten (Grundstücke, Eigentums-wohnungen, Ein-/Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Gewerbeimmobilien etc.) nach § 194 des Baugesetzbuchs und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV);

 

Beleihungswertermittlung gem. § 16 PfandBG nach BelWertV

 

Auftraggeber und Auftraggeberinnen

• Gerichte

• Notare und Notarinnen

• Nachlassverwalter und Nachlassverwalterinnen

• Betreuer und Betreuerinnen

• Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen

• Steuerberater und Steuerberaterinnen

• Banken

• Investitionsgesellschaften

• Privatpersonen

 

FAQ

 

Wie lange dauert eine Gutachtenerstellung?

Wir sind auf die Zuarbeit verschiedener Behörden angewiesen, weshalb fixe Fertigstellungstermine nicht vereinbart werden können. Nach Auftragsvergabe fordern wir die wertermittlungsrelevanten Unterlagen bei den zuständigen Behörden an. Nach deren vollständigen Vorliegen vereinbaren wir die Ortsbesichtigung. Anschließend erstellen wir das Gutachten. In der Regel ist die Fertigstellung innerhalb von 2 - 3 Monaten nach Vorliegen der wertermittlungsrelevanten Unterlagen zu erwarten.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

In Abhängigkeit des Einzelfalls und der zu berücksichtigenden Besonderheiten. Wesentliche Eingangsdaten, wie beispielsweise der aktuelle Bebauungsplan oder die Auskunft über bereits erhobene Anliegerbeiträge, müssen behördlich und aktuell erteilt werden. Wir erledigen die Beschaffung der meisten Unterlagen in Vollmacht. Eigene Behördengänge unserer Auftraggeber und Auftraggeberinnen sind nicht vorzunehmen. Die Bereitstellung von Unterlagen durch die Auftraggeber und Auftraggeberinnen beschränkt sich deshalb in den meisten Fällen auf wenige, exklusiv den Eigentümern und Eigentümerinnen vorliegende, wie Mietverträge oder Energieausweise.

 

Was kostet die Erstellung eines Gutachtens?

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie als Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, erfolgt unsere Honorierung in Anlehnung an die jeweils aktuelle Honorarempfehlung des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverstänidger e. V. Der Zuschlag für besodnere Leistungen gem. Pkt. 7 der Honorarrichtlinie wird mit 40 %, Nebenkosten pauschal zu 250,- € zzgl. MwSt. vereinbart. Für die Erstellung eines Gutachtens über ein durchschnittliches Einfamilienhaus oder einer durchschnittlichen Eigentumswohnung im Großraum Neckar-Alb, beträgt das Honorar regelmäßig ca. 3.000,- € bis 5.000,- € inkl. MwSt.

Preisliste 2022
BVS-Honorarrichtlinie_Fassung_2022_2.pdf
PDF-Dokument [805.3 KB]

In welchen Regionen können Gutachten erstellt werden?

Unser hauptsächliches Tätigkeitsgebiet sowie unsere besondere Expertise betrifft das südliche Baden-Württemberg, im speziellen den Zollernalbkreis, angrenzende Landkreise und der Großraum Stuttgart. Unsere Expertise in der Bewertung gewerblicher Objekte ist deutschland-, europa und in Einzelfällen auch weltweit gefragt. Für die Bewertung von Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen außerhalb unseres hauptsächlichen Tätigkeitsgebiets, verweisen wir auf die Sachverständigenrolle der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammern. Gerne empfehlen wir ggf. auch auf sachverständige Kollegen unseres Vertrauens.

 

Ist auch die Erstellung von Kurzgutachten oder die Mitteilung von Circa-Werten vor Fertigstellung möglich?

Wir erstellen ausschließlich Vollgutachten i.S. des § 194 BauGB. Als öffentlich bestellter und Vereidigter Sachverständiger haften wir für die von uns getätigten Ergebnisse und sind u. a. darauf vereidigt unabhängig zu agieren. Dafür sind in jedem Einzelfall umfangreiche Prüfungen und Marktrecherchen notwendig die in einem Kurzgutachten nicht abgebildet werden können. Der Verkehrswert steht immer am Ende eines Prozesses, dem zahlreiche Eingangsdaten zugrunde liegen. Diese müssen erhoben, recherchiert und interpretiert werden. Eine Aussage über den Verkehrswert vor Beendigung dieser Tätigkeiten ist unseriös und wird von uns deshalb grundsätzlich nicht getätigt.

 

Besonderheiten für Wertermittlungen in Verbindung mit der Stadtverwaltung Balingen

Für Wertermittlungsaufträge im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Balingen ist mit deutlich längeren Fertigstellungszeiten und höheren Kosten zu rechnen. Die Lieferung wertermittlungsrelevanter Auskünfte und Unterlagen bei der Stadtverwaltung Balingen dauert regelmäßig länger als 3 Monate, ist oft unvollständig und in der Folge mit erhöhtem Aufwand verbunden. Die Gebührenrechnung für Vorlagekosten der Stadt Balingen beträgt auch für einfache Auskünfte oft bis zu 200,- € und liegt damit außergewöhnlich viel höher, als in allen uns sonst bekannten Verwaltungen.

Sachverständigenbüro BITZER

Bismarckstraße 19

72336 Balingen

+49 7433 2107507

info[at]svb-bitzer.de

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