Die Bezeichnungen Sachverständiger und Sachverständige sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter und Gutachterinnen, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Wir sind von der IHK Reutlingen öffentlich bestellt und vereidigt.
Verkehrswertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten für Grundstücke, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Gewerbeimmobilien etc.) nach § 194 des Baugesetzbuchs und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie
Beleihungswertermittlung gem. § 16 PfandBG nach BelWertV
Von der IHK Reutlingen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Member of Royal Institution of Chartered Surveyors
Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke (Markt- und Beleihungswertermittlung) - HypZert F - Zertifizierungsprüfung auf Grundlage der ISO/IEC 17027
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